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Klebetage:
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Dienstag + Freitag Hinweis: Die Plakate können nur termingerecht ausgehängt werden, wenn sie uns 5 Tage vor Klebebeginn vorliegen!
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Bürozeiten:
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8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Ersatzplakate:
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Bitte rechnen Sie pro 7 Tage Anschlagdauer mindestens 2 Plakate ein. Wir können die die Plakate nur im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten und gegen Berechnung ausbessern bzw. nachkleben.
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Anschlagstellen:
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Es sind 12 Allgemeinstellen vorhanden. Hinweis: Durch die unterschiedliche Größe der Anschlagtafeln können wir zeitweise nur Aufträge für 11 Allgemeinstellen annehmen.
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Aufschläge:
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- Bei Anschlägen unter 10 Tagen wird der erste Anschlagtag doppelt berechnet.
- Für Plakate mit Sammelanzeigen erheben wir einen Aufschlag von 200%.
- Anbringen von Aufklebern nach Aufwand, mindestens 15,00 EUR
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Zahlung:
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Bis 14 Tage nach Anschlagbeginn ohne jeden Abzug. Bei Zahlung mit Anschlagbeginn: 2% Skonto.
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Nachlässe:
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Anschläge mit amtlichem Inhalt: 10% Anschläge für karitative Zwecke: 10% Nachlässe nach Bogentagen: Bei 56 Bogentagen: 1% Bei 112 Bogentagen: 2% Bei 160 Bogentagen: 3% Bei
240 Bogentagen: 5% (Höchstrabatt)
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Vermittlerprovision:
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7,5 % des Rechnungsbetrages
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Gerichtsstand:
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Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen
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